Allgemeine Teilnahmebedingungen der Universität Bayreuth für die Campus-Akademie
Stand: März 2020
I. | Allgemeine Teilnahmebedingungen der Universität Bayreuth für sonstige weiterbildende Studien |
Nr. 1 Geltungsbereich
1.1 | Die vorliegenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme an speziellen weiterbildenden Studien, die von der Campus-Akademie der Universität Bayreuth (im Folgenden: Campus-Akademie) angeboten werden. |
1.2 | Das sind Seminare, Kurse, Veranstaltungen und Konferenzen. |
1.3 | Soweit die Teilnahmebedingungen der jeweiligen Veranstaltung keine anderweitige Regelung treffen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. |
Nr. 2 Anmeldung und Vertragsabschluss
2.1 | Anmeldungen zu speziellen weiterbildenden Studien der Campus-Akademie können schriftlich per Brief, per Telefax oder per E-Mail erfolgen. Mit der Anmeldung meldet sich die Teilnehmerin oder der Teilnehmer verbindlich zu der ausgewählten Veranstaltung und zu den angegebenen Konditionen an. Mit der unterschriebenen Anmeldung werden die jeweiligen Teilnahmebedingungen sowie die Allgemeinen Teilnahmebedingungen anerkannt. Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer erklärt sich mit der zweckgebundenen Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der von ihr oder von ihm angegebenen Daten einverstanden. Die erforderlichen Unterlagen / Nachweise sind unaufgefordert beizufügen. |
2.2 | Die Campus-Akademie bestätigt der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer unverzüglich per E-Mail oder auf anderem Wege den Zugang der Anmeldung. |
2.3 | Nach Bearbeitung der Anmeldung erhält die Teilnehmerin oder der Teilnehmer eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung. |
2.4 | Der Vertragsabschluss für sonstige weiterbildende Studien erfolgt durch die Anmeldebestätigung. |
Nr. 3 Zugangsvoraussetzungen und Zulassung
3.1 | Für die Teilnahme an den Weiterbildungsangeboten und -formaten der Campus-Akademie sind entsprechende Teilnahmevoraussetzungen zu erfüllen (z.B. Hochschulabschluss, Berufserfahrung). Eine Bestätigung zur Teilnahme wird ausgesprochen, wenn ein Bewerber oder eine Bewerberin die für das betreffende Weiterbildungsangebot festgesetzten Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. |
3.2 | Überschreitet die Anzahl der Anmeldungen die Anzahl der vorhandenen Plätze im jeweiligen Weiterbildungsangebot, so entscheidet das Datum des Eingangs der vollständigen Unterlagen über die Auswahl der Teilnehmenden, außer die Ankündigung enthält abweichende Regelungen. Die Campus-Akademie kann eine Warteliste einrichten. Ein Rechtsanspruch auf eine Bestätigung zur Teilnahme besteht nicht. Aus der Bestätigung zur Teilnahme zu einzelnen Weiterbildungsmaßnahmen entsteht kein Anspruch auf die Zulassung zu den angebotenen weiterbildenden Master-Studiengängen der Universität Bayreuth. |
Nr. 4 Rücknahme und Widerruf der Zulassung
Die Campus-Akademie kann die Anmeldebestätigung zurücknehmen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt waren oder wenn die Anmeldebestätigung durch arglistige Täuschung, Zwang oder Bestechung herbeigeführt wurde. Im Falle der Rücknahme oder des Widerrufs der Anmeldebestätigung durch die Campus-Akademie entsteht kein Anspruch auf Erstattung gezahlter Gebühren. Entstehen der Campus-Akademie durch Rücknahme oder Widerruf der Anmeldebestätigung zusätzliche Kosten, sind diese durch die Teilnehmerin oder den Teilnehmer zu tragen.
Nr. 5 Teilnahmegebühr
5.1 | Die angegebene Teilnahmegebühr der jeweiligen Weiterbildungsmaßnahme ist nach § 4 Nr. 22 UStG umsatzsteuerbefreit. Die Verpflegung der Teilnehmerin oder des Teilnehmers sowie die Bereitstellung evtl. notwendiger Übernachtungsmöglichkeiten übernimmt die Campus-Akademie nur, wenn dies in dem betreffenden Veranstaltungsangebot ausdrücklich enthalten ist. Diese Verpflegungs- und Logisleistungen sind separat auszuweisen und unterliegen einer Umsatzbesteuerung. |
5.2 | Zahlungen sind nach Eingang des Gebührenbescheides, in jedem Fall aber vor Beginn der ersten Veranstaltung, ohne Abzug auf das angegebene Konto zu überweisen. Die endgültige Teilnahmeberechtigung ist abhängig von der vollständigen Entrichtung der Teilnahmegebühr. |
Nr. 6 Stornierung
6.1 | Eine Stornierung der Anmeldung ist nur schriftlich möglich. |
6.2 | Bei Stornierung der Teilnahme fallen abhängig vom Zeitpunkt der erfolgten Stornierung folgende Gebühren an:
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6.3 | Entscheidend ist der Eingang der Stornierungserklärung bei der Campus-Akademie. |
6.4 | Die Stornierungsgebühren entfallen, wenn von der Teilnehmerin oder von dem Teilnehmer für die betreffende Veranstaltung ein Ersatzteilnehmerin oder ein Ersatzteilnehmer, die oder der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, gemeldet wird oder keine Teilnahmegebühr erhoben wird. |
Nr. 7 Abbruch oder Ausschluss
7.1 | Bei Nichterscheinen, Abbruch oder Ausschluss von den weiterbildenden Studien ist die volle Teilnahmegebühr geschuldet. |
7.2 | Ein Ausschluss kann insbesondere folgende Gründe haben: Nichterfüllen von individuellen Auflagen und Fristen, Überschreiten der maximal zulässigen Anzahl an Fehlversuchen. |
Nr. 8 Termin- / Programmänderungen und Absagen
8.1 | Die Campus-Akademie behält sich vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl und aus anderen dringenden Gründen die Veranstaltung zu verschieben, abzusagen oder mit anderen Veranstaltungen zusammenzulegen. Der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer steht in diesem Falle ein Rücktrittsrecht zu. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Aufwendungsersatz (Stornierungsgebühren für gebuchte Anreise oder Hotel), bestehen nicht. |
8.2 | Programmänderungen aus wichtigem Anlass behält sich die Campus-Akademie vor. Insbesondere ist sie berechtigt, in begründeten Fällen die Veranstaltung von anderen als den angegebenen Referentinnen und Referenten durchführen zu lassen. |
Nr. 9 Änderungsvorbehalt
Die Campus-Akademie behält sich vor, die Veranstaltungsinhalte regelmäßig zu aktualisieren und fortzuentwickeln. Die Internetseite der Campus-Akademie informiert aktuell über die Veranstaltungsinhalte. Es gilt der jeweils aktuelle Prospekt / Flyer, bei eiligen oder notwendigen Änderungen die Inhalte der Internetseite.
Nr. 10 Zertifikat / Abschluss
10.1 | Die Bescheinigung einer erfolgreichen Teilnahme an einer weiterbildenden Veranstaltung, eines Kurses oder eines Seminars bedarf der umfassenden Anwesenheit der Teilnehmerin oder des Teilnehmers an den vorgegebenen Terminen und Zeiten. |
10.2 | Für den Erhalt eines Zertifikats sind die im jeweiligen Weiterbildungsprogramm vorher definierten Prüfungsleistungen erfolgreich zu bestehen. |
10.3 | Die Campus-Akademie behält sich das Recht vor, bei wiederholter Teilnahme an einer schriftlichen Prüfung bzw. Teilnahme an Wiederholungsterminen eine Bearbeitungsgebühr zu erheben. Dies gilt für Leistungen, die außerhalb des vorgesehenen Veranstaltungszeitraums wahrgenommen werden. |
Nr. 11 Überlassene Unterlagen
Von der Campus-Akademie oder der Universität Bayreuth im Rahmen der Veranstaltung zur Verfügung gestellte oder überlassene Unterlagen sowie Software unterliegen dem Copyright und dürfen ohne schriftliche Genehmigung der Universität Bayreuth weder reproduziert, noch verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden. Bei Zuwiderhandlungen ist durch die Teilnehmerin oder den Teilnehmer gegebenenfalls Schadensersatz zu leisten.
Nr. 12 Gewährleistung
Für erteilten Rat und die wirtschaftliche Verwertbarkeit erworbener Kenntnisse wird keine Gewähr übernommen.
Nr. 13 Haftung
13.1 | Schadensersatzansprüche der Teilnehmerin oder des Teilnehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, werden, soweit rechtlich zulässig, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung jedoch auf den Ersatz des nach Art der Veranstaltung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens, soweit keine zwingende Haftung besteht. |
13.2 | Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche – ohne Rücksicht auf ihre Rechtsnatur – auf die Höhe der Teilnahmegebühr begrenzt. |
13.3 | Etwaige Ansprüche gegen die gesetzliche Unfallversicherung bleiben unberührt. |
Nr. 14 Richtigkeit der Angaben / Datenschutz
14.1 | Die Campus-Akademie weist darauf hin, dass die Teilnehmerin oder der Teilnehmer ihre oder seine korrekten Adressdaten angeben muss. Im Falle der Missachtung behält sich die Universität Bayreuth vor, rechtliche Schritte in die Wege zu leiten. |
14.2 | Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass die erhobenen Daten von der Universität Bayreuth in maschinenlesbarer Form gespeichert und im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses verarbeitet werden. Diese Daten werden vertraulich behandelt. |
14.3 | Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenen Daten auch nach Abschluss der gebuchten Veranstaltung zum Zweck der weiteren Betreuung der Teilnehmerin oder des Teilnehmers gespeichert bleiben und sie oder er hierfür von der Universität Bayreuth Informationsmaterial erhält. Die Weitergabe der Daten an Dritte, mit Ausnahme der Auftragsdatenverwaltung, ist unzulässig. Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer kann dieses Einverständnis jederzeit schriftlich widerrufen (siehe dazu auch III Nr. 2.1). |
Nr. 15 Schlussbestimmungen
15.1 | Soweit in diesen Teilnahmebedingungen die Schriftform vorgesehen ist, entspricht auch die Versendung einer E-Mail oder eines Telefaxes dieser Schriftform. |
15.2 | Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus der Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen, die von der Campus-Akademie der Universität Bayreuth angeboten werden, ergeben, gilt das bayerische Hochschulrecht und die diesen übergeordneten Vorschriften bundesdeutschen Rechts. |
15.3 | Vertragssprache ist Deutsch. |
15.4 | Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen unwirksam oder anfechtbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. |
15.5 | Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. |
II. | Richtlinien der Universität Bayreuth für die Teilnahme an berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengängen an der Campus-Akademie- Masterstudiengang Health Care Management (MBA)- Masterstudiengang Sportmanagement (MBA)- Masterstudiengang Sportrecht (LL.M.)- Masterstudiengang Marketing & Sales Management (MBA) - Masterstudiengang Verantwortung, Führung und Kommunikation (MBA) - Masterstudiengang Umwelt, Klima und Gesundheit (M.A.) |
Nr. 1 Zulassungsvoraussetzungen
Die Zugangsvoraussetzungen und die Zulassung zu den Weiterbildungsstudiengängen richten sich nach der jeweiligen Prüfungs- und Studienordnung der Universität Bayreuth und der Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationssatzung der Universität Bayreuth (Immatrikulationssatzung) vom 10. August 2010 in der jeweils gültigen Fassung.
Nr. 2 Studium
Für das Studium gelten die Regelungen der jeweiligen Prüfungs- und Studienordnung.
Nr. 3 Gebühren
3.1 | Für die berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengänge werden Gebühren erhoben. Die Gebühren werden durch Beschluss der Hochschulleitung festgesetzt. |
3.2 | Die Gebühren sind gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 20 der Immatrikulationssatzung vor der Immatrikulation bzw. gemäß § 12 Abs. 3 der Immatrikulationssatzung vor der Rückmeldung zum Weiterstudium im nächsten Semester einzuzahlen. |
3.3 | Eine Rückerstattung der Gebühren nach erfolgter Immatrikulation/Rückmeldung ist nicht möglich. Eine Rückerstattung der Gebühr erfolgt jedoch dann, wenn bei nicht ausreichender Anzahl von qualifizierten Teilnehmern im jeweiligen Semester der Studiengang nicht angeboten werden kann. |
3.4 | Nur wenn die Erhebung der Gebühr aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls eine unzumutbare Härte darstellt, kann gemäß § 3 Abs. 3 der Hochschulgebührenverordnung (HSchGebV) eine Gebührenermäßigung gewährt werden oder von der Gebührenerhebung abgesehen werden; dabei ist auch eine familiäre Verpflichtung zu berücksichtigen, die die Teilnahme an einem Vollzeit- oder Teilzeitstudium ausschließt. |
3.5 | Von einer unzumutbaren Härte kann nur dann ausgegangen werden, wenn geringes Einkommen mit besonderen Umständen des Einzelfalls, wie z.B. Erkrankung/Unfall (mit Arztzeugnis nachzuweisen), Betreuung von Kindern oder Pflege von Angehörigen (die ein Vollzeit- oder Teilzeitstudium ausschließen), zusammentrifft. |
3.6 | Für die Geltendmachung einer unzumutbaren Härte ist ein Antrag erforderlich, in dem die unzumutbare Härte darzulegen ist und geeignete Unterlagen beizufügen sind (Einkommensteuerbescheid, Lohnbescheinigung, Nachweise über Sozialleistungen, Bankbescheinigung, dass keine Kreditaufnahme möglich ist, und andere geeignete Unterlagen). |
I. | Bestimmungen über die Nutzung von Foto-/Filmaufnahmen (Model Release) unter Berücksichtigung der Datenschutzgrundverordnung |
Nr. 1 Grundlegende Bestimmungen
1.1 | Die im Anmeldeformular genannte Person räumt der Universität Bayreuth das unentgeltliche, für die Zukunft widerrufliche, das nichtausschließliche Nutzungsrecht an den Aufnahmen, die im Rahmen der im Anmeldeformular genannten Veranstaltung gemacht werden, ein (Einwilligung des Abgebildeten nach Art. 6 I a) DGSVO). |
1.2 | Die Aufnahme dient dem Zweck der Außendarstellung der Universität Bayreuth im Rahmen von Printmedien, im Fernsehen über Verbreitungswege, im Internet, in Newslettern, auf CD, DVD und sonstigen Speichermedien, auch solchen, die zum Zeitpunkt der Vereinbarung noch nicht entwickelt oder bekannt waren, zum Zwecke der Außendarstellung der Universität Bayreuth, unabhängig davon, ob diese Zwecke schon bei Vertragsabschluss bestanden oder bekannt waren. Das Recht zur Nutzung umfasst auch eine Digitalisierung und eine elektronische Bildbearbeitung, etwa durch Retuschierung oder Montagen. |
Nr. 2 Rechte des Abgebildeten und Dauer der Speicherung
2.1 | Die/Der Abgebildete hat gegenüber der Universität Bayreuth die folgenden Rechte, hinsichtlich der die jeweilige Person betreffenden personenbezogenen Daten:
Sie können diese Rechte auf jedem von uns im Anmeldeformular angegebenen Kommunikationsweg geltend machen. Alle gespeicherten personenbezogenen Daten werden in diesem Fall gelöscht. |
2.2 | Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes der Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Dies ist der Fall, wenn die Aufnahmen nicht mehr zu Zwecken der Außendarstellung genutzt werden. |
Nr. 3 Kontaktdaten zu den verantwortlichen Personen
3.1 | Name und Kontaktdaten der/des verantwortlichen Beschäftigten an der Universität Bayreuth: Prof. Dr.-Ing. Dieter Brüggemann Telefon: 0921/55-7308 |
3.2 | Name und Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten der Universität Bayreuth: Axel Pürckhauer Telefon: 0921/55-7668 |
Kontakt:
Universität Bayreuth, Campus-Akademie, Universitätsstraße 30, 95440 Bayreuth, Tel. 0921/55-7308
Leiter: Prof. Dr.-Ing. Dieter Brüggemann